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803 Unterschriften gesammelt, Referendum gescheitert

27. Jan. 2008

Ich möchte allen Beteiligten danken für ihre Mühe, und für das sammeln der Unterschriften. 803 Unterschriften mögen nicht genug sein für ein Referendum, aber es zeigt dass dies ein Thema ist wo einige Leute beschäftigt.

Das nächste Gesetz zur verschlimmerung des Urheberrechtes wird bereits verhandelt, ich halte alle interessierten an der Gesetzgebung hier ganz genau folgen um ein weiteres Gesetz nicht durchrutschen zu lassen.

No Swiss DMCA

11. Dec. 2007

Referendum gegen die Urheberrechtsgesetzes Änderung vom 5. Oktober 2007

Ein gefährliches Gesetz wurde am 5. Oktober sowohl vom Nationalrat als auch vom Ständerat fast widerstandslos angenommen. In den Änderungen befinden sich massive Vorstösse zum gesetzlichen Schutz von technischen Kopierschutzmassnahmen.

Es ist meine Überzeugung, dass solche technische Kopierschutzmassnahmen schädlich sind für den Konsumenten und schlussendlich für die Urheber. Ein Gesetz, welches solche Massnahmen unter besonderen Schutz stellt, ist in gleichem Masse schädlich.

Der Verbraucherschutz hat es nicht für nötig befunden, das Referendum zu ergreifen. Erst ein Artikel auf slashdot hat der Angelegenheit grössere Aufmerksamkeit verschafft.

Referendum

Mit 50'000 Unterschriften können wir einen nationalen Abstrimmungs­gang fordern, der darüber entscheiden wird ob dieses Gesetz in Kraft tritt oder nicht.

Vor dem 24. Januar 2008 müssen die 50'000 Unterschriften in den jeweiligen Gemeinden der Unterzeichnenden zur Prüfung vorgelegt werden. Der Unterschriftenbogen

Artikel 39 des neuen Urheberrechtsgesetzes

Der Stein des Anstosses, dieser Artikel wurde grosszügig erweitert.

Art. 39a Schutz technischer Massnahmen

1 Wirksame technische Massnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutz- objekten dürfen nicht umgangen werden.

2 Als wirksame technische Massnahmen im Sinne von Absatz 1 gelten Technologien und Vorrichtungen wie Zugangs- und Kopierkontrollen, Verschlüsselungs-, Verzer- rungs- und andere Umwandlungsmechanismen, die dazu bestimmt und geeignet sind, unerlaubte Verwendungen von Werken und anderen Schutzobjekten zu verhin- dern oder einzuschränken.

3 Verboten sind das Herstellen, Einführen, Anbieten, Veräussern oder das sonstige Verbreiten, Vermieten, Überlassen zum Gebrauch, die Werbung für und der Besitz zu Erwerbszwecken von Vorrichtungen, Erzeugnissen oder Bestandteilen sowie das Erbringen von Dienstleistungen, die:

  1. Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen sind;
  2. abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer Massnahmen nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder Nutzen haben; oder
  3. hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer Massnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.

4 Das Umgehungsverbot kann gegenüber denjenigen Personen nicht geltend gemacht werden, welche die Umgehung ausschliesslich zum Zweck einer gesetzlich erlaubten Verwendung vornehmen.

Das bedeutet: Es ist zwar erlaubt zu kopieren (im Rahmen der legalen Nutzung) und zu diesem Zweck wirksame technische Kopierschutzmassnahmen zu umgehen, aber es ist illegal Mittel zu diesem zweck zu verbreiten, anzuwerben, auf jene hinzuweisen oder sie anderweitig zugänglich zu machen.

Wie kann man erwarten, dass ein Konsument zur legalen Nutzung Kopierschutzmassnahmen umgeht, ohne dass er die Mittel, um dies zu bewerkstelligen, von irgendjemandem bekommen kann?

Wie kannst du helfen?

Jede Hilfe ist an diesem Punkt sehr geschätzt. Es gibt zahlreiche Dinge zu tun. Die Chancen, ein Referendum erfolgreich durchzuführen, sind sehr gering, da wir so spät damit starten.

Unterschriften sammeln